Norm
StGB §146 B2Rechtssatz
Ob der Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz sich auf die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen bezieht oder nur auf eines der angeführten Elemente, ist ohne Bedeutung, zumal Täuschung über beide Elemente keine verstärkte Tatbestandsmäßigkeit bedeutet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094200Dokumentnummer
JJR_19791128_OGH0002_0100OS00153_7900000_003