RS OGH 1979/12/6 7Ob56/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1979
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Norm

VersVG §23
ZPO §503 Z4 E4c3
ZPO §503 Z4 E4c22

Rechtssatz

Entspricht das versicherte Kraftfahrzeug nicht den Zulassungsbestimmungen, so liegt eine Gefahrenerhöhung vor, wenn dieses vom Versicherungsnehmer weiterbenützt wird. Schon objektiv muß diese aber auf gewisse Dauer berechnet sich. Der Versicherer muß daher beweisen, daß die Weiterbenützung auf eine gewisse Dauer entweder erfolgt ist oder doch geplant war.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 56/79
    Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 56/79
    Veröff: JBl 1980,658

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043451

Dokumentnummer

JJR_19791206_OGH0002_0070OB00056_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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