Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob die Geschäftsführung ohne Auftrag dem Geschäftsherrn zum klaren, überwiegenden Vorteil gereicht hat, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Verhältnisse des Geschäftsherrn müssen daher bei vernünftiger Beurteilung durch die Geschäftsführung verbessert worden sein. Kommen Vermögensrechte in Betracht, so muss der Geschäftsherr bereichert worden sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019869Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021