Norm
VersVG §23Rechtssatz
Keine Gefahrenerhöhung, wenn nur die Fahrt beendet wird, auf der sich die Betriebsuntauglichkeit des versicherten Kraftfahrzeuges herausstellt oder wenn das Kraftfahrzeug nach deren Feststellung zur Werkstatt geführt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080274Dokumentnummer
JJR_19791206_OGH0002_0070OB00056_7900000_004