Norm
ABGB §862Rechtssatz
Die vom anwesenden Bevollmächtigten des Offertempfängers nicht sogleich angenommene Offert erlischt. Das schließt jedoch nicht aus, daß es durch eine spätere unwidersprochen gebliebene Annahme nicht doch zum Vertragsabschluß kommen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014080Dokumentnummer
JJR_19791211_OGH0002_0040OB00588_7900000_001