RS OGH 1979/12/11 4Ob588/79

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Veröffentlicht am 11.12.1979
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Norm

ABGB §862

Rechtssatz

Die vom anwesenden Bevollmächtigten des Offertempfängers nicht sogleich angenommene Offert erlischt. Das schließt jedoch nicht aus, daß es durch eine spätere unwidersprochen gebliebene Annahme nicht doch zum Vertragsabschluß kommen kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 588/79
    Entscheidungstext OGH 11.12.1979 4 Ob 588/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014080

Dokumentnummer

JJR_19791211_OGH0002_0040OB00588_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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