Norm
ABGB §881 IARechtssatz
1.) Der bankgeschäftliche Überweisungsauftrag besteht aus der Weisung des Kunden an die Kreditunternehmung, welche er gemäß eines Vertrages mit der Kreditunternehmung erteilt und welcher dieses im Rahmen der getroffenen Vereinbarung nachzukommen hat.
2.) Der Überweisungsauftrag ist kein Vertrag zugunsten eines Dritten.
3.) Der Überweisungsempfänger erwirbt auf Grund eines derartigen Überweisungsauftrages keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen die Kreditunternehmung, das die Überweisung durchzuführen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015