Norm
ABGB §6Rechtssatz
Im Zweifel hebt das spätere Gesetz alle, auch die spezielleren Gesetze eines bestimmten Rechtsgebietes dann auf, wenn es selbst eine sogenannte Kodifikation ist, also eine beabsichtigte vollständige und abschließende Regelung eines ganzen Rechtsgebietes; in diesem Fall schließt nur eine allgemeine Klausel, wie zum Beispiel "unberührt bleiben ..." diese Wirkung aus. (hier: AHG)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0008900Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022