Norm
ABGB §427Rechtssatz
Bei Unmöglichkeit der körperlichen Übertragung ist auch an eine durch die Beschaffenheit der Sache gegebene Unzweckmäßigkeit der körperlichen Übergabe zu denken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011171Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011