Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag, Gastaufnahmevertrag) ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um einen Vertrag, der Elemente des Mietvertrages, aber auch solche des Dienstvertrages, Werkvertrages und Kaufvertrages enthält und damit eine Beurteilung als Vertrag sui generis rechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020600Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2014