Norm
StEG §1Rechtssatz
Unter vermögensrechtlichen Nachteilen im Sinne ob genannter Gesetzesstellen ist nur die eigentliche Schadloshaltung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0087530Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021