Norm
ABGB §905 IARechtssatz
Ob zu Ablieferung die Übergabe oder Übersendung an den Besteller erforderlich ist oder schon die Anzeige der Vollendung des Werkes an ihn genügt, der es dann abzuholen hat, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 905 Abs 1 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017529Dokumentnummer
JJR_19791218_OGH0002_0050OB00673_7900000_002