Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Beim Finanz-Leasing ist ein Vergleich zwischen der Höhe der vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten mit den marktüblichen Mietzinszahlungen nicht möglich. Beim Leasinggeschäft können überhöhte Mieten nur unter den Voraussetzungen des § 879 ABGB sittenwidrig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016645Dokumentnummer
JJR_19791219_OGH0002_0060OB00652_7900000_001