RS OGH 1980/1/9 1Ob33/79, 2Ob572/84 (2Ob573/84), 5Ob1028/92, 5Ob146/95 (5Ob147/95), 6Ob14/22k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1980
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Norm

ABGB §825 A
ABGB §828
ABGB §833 B1

Rechtssatz

Eine Wahrung des Gesamtrechts liegt vor, wenn ein Teilhaber bei tatsächlichem Eingriff in das dingliche Recht der Gemeinschaft die Feststellung der Störung, die Beseitigung der Beeinträchtigung und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, allenfalls die Unterlassung künftiger Störungen begehrt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 33/79
    Entscheidungstext OGH 09.01.1980 1 Ob 33/79
    Veröff:JBl 1980,545 = SZ 53/2
  • 2 Ob 572/84
    Entscheidungstext OGH 05.06.1984 2 Ob 572/84
    nur: Eine Wahrung des Gesamtrechts liegt vor, wenn ein Teilhaber bei tatsächlichem Eingriff in das dingliche Recht der Gemeinschaft die Beseitigung der Beeinträchtigung begehrt. (T1); Veröff: RZ 1985/10 S 63
  • 5 Ob 1028/92
    Entscheidungstext OGH 30.06.1992 5 Ob 1028/92
    Vgl auch; Beisatz: die dem Unterlassungs- und/oder ein Beseitigungsanspruch korrespondierende Pflicht zur Bewahrung und (Wiederherstellung) Herstellung des gesetzlichen Zustandes kann im Einzelfall auch ein Tätigwerden des rechtswidrig Handelnden erfordern. (T2); Veröff: WoBl 1993,63 (Call)
  • 5 Ob 146/95
    Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 146/95
    Vgl auch; Beisatz: Solange keine besondere Benützungsregelung vorliegt, darf ein Miteigentümer das Nutzungsrecht an allgemeinen Teilen der Liegenschaft nicht so ausüben, daß die anderen Miteigentümer von vornherein (zB durch Absperren - wie hier) von der Mitbenützung ausgeschlossen werden. Geschieht dies dennoch, so kann die Räumung eines unberechtigt benützten allgemeinen Teiles der Liegenschaft verlangt werden. Räumung stellt zwar eine Tätigkeit des den allgemeinen Teil unberechtigt in Anspruch nehmenden Miteigentümers dar, doch ist auch dies ein Fall des vom rechtswidrig handelnden forderbaren Tätigwerdens zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes als Folge eines bestehenden Unterlassungs- und/oder Beseitigungs- anspruches. (T3)
  • 6 Ob 14/22k
    Entscheidungstext OGH 25.02.2022 6 Ob 14/22k

Schlagworte

Miteigentümer, Klagslegitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013151

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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