Norm
ABGB §854Rechtssatz
Im Zusammenbau der Feuermauern liegt noch keine stillschweigende begründete Verpflichtung, nach Abreißen der einen für Verputzarbeiten an der freistehenden anderen aufzukommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013897Dokumentnummer
JJR_19800117_OGH0002_0070OB00756_7900000_001