Norm
StPO §285a Z3Rechtssatz
Außer im § 285 a Z 3 StPO enthält die StPO keine Vorschrift, derzufolge eine Partei zur Beseitigung von Formgebrechen eines fristgebundenen Schriftsatzes binnen einer bestimmten (neuerlichen) Frist mit der Wirkung aufgefordert werden könnte, daß (nur) bei Einhaltung der First für die Wiederanbringung der Schriftsatz als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0100235Dokumentnummer
JJR_19800124_OGH0002_0130OS00171_7900000_001