RS OGH 1980/1/24 13Os171/79 (13Os172/79)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1980
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Norm

StPO §285a Z3
StPO §478 Abs1

Rechtssatz

Außer im § 285 a Z 3 StPO enthält die StPO keine Vorschrift, derzufolge eine Partei zur Beseitigung von Formgebrechen eines fristgebundenen Schriftsatzes binnen einer bestimmten (neuerlichen) Frist mit der Wirkung aufgefordert werden könnte, daß (nur) bei Einhaltung der First für die Wiederanbringung der Schriftsatz als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen ist.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 171/79
    Entscheidungstext OGH 24.01.1980 13 Os 171/79
    Veröff: EvBl 1980/137 S 412

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0100235

Dokumentnummer

JJR_19800124_OGH0002_0130OS00171_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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