Norm
WEG 1975 §3 Abs2Rechtssatz
§ 3 Abs 2 WEG 1975 bietet nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die schon bisher geübte Praxis sogenannter Umparifizierungen und Neuparifizierungen. Die Aufzählung der Fälle, in denen die Rechtskraft einer Nutzwertfestsetzungsentscheidung wegen Änderung des Sachverhaltes durchbrochen werden kann, ist nicht erschöpfend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083187Dokumentnummer
JJR_19800129_OGH0002_0050OB00038_7900000_003