Norm
ABGB §1299 ERechtssatz
Eine allfällige Aufklärungspflicht der Bank hat insbesondere im Bankgeheimnis, das eine der Grundlagen des bankgeschäftlichen Verkehrs ist und auch schon vor dem neuen KWG war, ihre Grenzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026761Dokumentnummer
JJR_19800130_OGH0002_0010OB00791_7900000_007