RS OGH 1980/1/30 1Ob791/79, 3Ob600/83, 5Ob530/84, 7Ob625/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

ABGB §1299 E
KWG 1979 §23

Rechtssatz

Eine allfällige Aufklärungspflicht der Bank hat insbesondere im Bankgeheimnis, das eine der Grundlagen des bankgeschäftlichen Verkehrs ist und auch schon vor dem neuen KWG war, ihre Grenzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026761

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00791_7900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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