RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

ABGB §413
WRG §26: WRG §39
WRG §41

Rechtssatz

Es ist unzulässig, bisher wertloses oder minderwertiges Moorland oder Überschwemmungsgebiet zu sanieren und die bisher sich aus der Lage in der Natur ergeben habenden Nachteile nun entschädigungslos auf Unterlieger abzuwälzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011055

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00031_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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