Norm
ABGB §413Rechtssatz
Es ist unzulässig, bisher wertloses oder minderwertiges Moorland oder Überschwemmungsgebiet zu sanieren und die bisher sich aus der Lage in der Natur ergeben habenden Nachteile nun entschädigungslos auf Unterlieger abzuwälzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011055Dokumentnummer
JJR_19800130_OGH0002_0010OB00031_7900000_005