Norm
ABGB §878Rechtssatz
In aller Regel braucht die Kreditunternehmung ohne besonderes Verlangen auf Auskunft ihren Kunden nicht über die Vermögensverhältnisse eines anderen Kunden unterrichten und ihm etwaige Bedenken gegen dessen Kreditwürdigkeit mitteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016385Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010