Norm
ABGB §287Rechtssatz
Die Eigentumsfreiheitsklage des § 523 ABGB versagt gegen Maßnahmen, die sich im Rahmen des Gemeingebrauches halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009787Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015