RS OGH 1980/1/31 7Ob807/79, 2Ob222/09z

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Veröffentlicht am 31.01.1980
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Norm

EVO §94

Rechtssatz

§ 94 EVO erweitert die Frachtführerhaftung der Eisenbahn im Sinne einer vom eigenen Verschulden unabhängigen Gefährdungshaftung. Dieser Haftungsverschärfung stehen aber andererseits weitgehende Beschränkungen der Haftung der Eisenbahn hinsichtlich des von ihr zu leistenden Schadenersatzes und auch sonstige Vorteile (zB kürzere Verjährungsfristen) gegenüber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058540

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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