Norm
ABGB §834Rechtssatz
Bei beabsichtigter Aufkündigung des Bestandvertrages mit einem Miteigentümer muss auch dessen fehlende Zustimmung durch den Außerstreitrichter ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013680Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.07.2019