Norm
JN §28Rechtssatz
Für die Klage auf Aufhebung eines in Österreich ergangenen Schiedsspruches ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben, auch wenn die Parteien und die Schiedsrichter Ausländer sind; daher Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes. - Voraussetzungen der inländischen Gerichtsbarkeit im allgemeinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045131Dokumentnummer
JJR_19800201_OGH0002_0020ND00502_8000000_001