Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Jede Benützungsvereinbarung von Miteigentümer ist ein Dauerrechtsverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013628Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021