RS OGH 1980/2/14 7Ob684/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1980
beobachten
merken

Norm

StVO §2 Abs1 Z1
StVO §2 Abs1 Z2
StVO §2 Abs1 Z10
StVO §2 Abs1 Z11
StVO §82 Abs1
StVO §82 Abs5

Rechtssatz

1. Für die Wertung einer Landfläche als Straße nach der StVO ist nicht das Eigentumsverhältnis am Straßengrund, sondern das ausschließliche Merkmal des Fußgängerverkehrs oder Fahrzeugverkehrs entscheidend.

2. Die Straßeneigenschaft geht auch dort nicht verloren, wo zwischen Fahrbahn und Gehsteig oder Gehweg innerhalb eines oder mehrerer Laubenbögen eines Laubenganges Absperrketten gespannt sind.

VwGH vom 28.11.1966, Z 1144/65; Veröff: ZVR 1967/183 S 233

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 684/79
    Entscheidungstext OGH 14.02.1980 7 Ob 684/79
    Auch; nur: Für die Wertung einer Landfläche als Straße nach der StVO ist nicht das Eigentumsverhältnis am Straßengrund, sondern das ausschließliche Merkmal des Fußgängerverkehrs oder Fahrzeugverkehrs entscheidend. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0073172

Dokumentnummer

JJR_19800214_OGH0002_0070OB00684_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten