Norm
B-VG Art89Rechtssatz
Der Angeklagte ist nicht befugt zu begehren, dass der OGH beim VfGH den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein derartiger in der NB des Angeklagten enthaltener Antrag ist durch Beschluss zurückzuweisen.
Entscheidungstexte