RS OGH 1980/2/19 10Os5/80, 9Os144/81, 7Ob53/81, 11Os138/82, 10Os14/83, 5Ob592/82, 9Os190/84, 10Os75/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1980
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Norm

B-VG Art89
EG Amsterdam Art234
EGV Maastricht Art177
StPO §281
StPO §345

Rechtssatz

Der Angeklagte ist nicht befugt zu begehren, dass der OGH beim VfGH den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein derartiger in der NB des Angeklagten enthaltener Antrag ist durch Beschluss zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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