Norm
ABGB §480Rechtssatz
Die entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit, also eines inhaltlich genau umgrenzten Rechtes, enthält derart dem Kaufvertrag verwandte Elemente, dass auf einen derartigen Vertrag die analoge Anwendung des § 1056 ABGB zulässig und geboten erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013