RS OGH 1980/2/21 8Ob297/79, 8Ob517/95, 5Ob155/11x

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Veröffentlicht am 21.02.1980
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Norm

ZPO §503 Z2 C2b

Rechtssatz

Übernimmt das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung eine Feststellung des Erstgerichtes nicht, so liegt der Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO nur dann vor, wenn diese Verfahrensverletzung geeignet ist, die erschöpfende und gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0043173

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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