RS OGH 1980/2/21 8Ob10/80, 8Ob287/79, 7Ob657/80, 2Ob23/87, 2Ob36/89, 8Ob84/12d, 2Ob108/12i, 2Ob214/1

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Veröffentlicht am 21.02.1980
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Norm

EKHG §1 IIA

Rechtssatz

Die besonderen Haftungsregeln des EKHG erfassen bei Eisenbahnen nicht bloß die Betriebsmittel, sondern den gesamten technischen Betrieb. Der Betrieb der Eisenbahn umfasst die gesamte technische Organisation. Unfälle, die nur durch Anlagen ohne Bezug auf den Betrieb der Eisenbahn verursacht werden, scheiden allerdings als Betriebsunfall aus.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 10/80
    Entscheidungstext OGH 21.02.1980 8 Ob 10/80
  • 8 Ob 287/79
    Entscheidungstext OGH 20.03.1980 8 Ob 287/79
    nur: Unfälle, die nur durch Anlagen ohne Bezug auf den Betrieb der Eisenbahn verursacht werden, scheiden allerdings als Betriebsunfall aus. (T1)
  • 7 Ob 657/80
    Entscheidungstext OGH 23.10.1980 7 Ob 657/80
    nur T1
  • 2 Ob 23/87
    Entscheidungstext OGH 12.01.1988 2 Ob 23/87
    Beisatz: Dies gilt aber nicht, wenn der Unfall auf einen Fehler in der Beschaffenheit der Anlage oder einem Versagen ihrer Verrichtungen beruht. (T2); Beisatz: Hier: Herabhängen eines Fahrleitungsdrahtes. (T3) Veröff: SZ 61/1 = ZVR 1988/111 S 237
  • 2 Ob 36/89
    Entscheidungstext OGH 25.04.1989 2 Ob 36/89
    nur: Die besonderen Haftungsregeln des EKHG erfassen bei Eisenbahnen nicht bloß die Betriebsmittel, sondern den gesamten technischen Betrieb. (T4)
  • 8 Ob 84/12d
    Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 Ob 84/12d
    Auch; Beisatz: Für die Haftung nach dem EKHG muss aber ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder Betriebsmittel bestehen. (T5); Beisatz: Die Benützung einer Rolltreppe in einer U?Bahnstation weist keinen ausreichenden Zusammenhang mit dem Betrieb der U?Bahn auf. (T6); Veröff: SZ 2012/91
  • 2 Ob 108/12i
    Entscheidungstext OGH 07.08.2012 2 Ob 108/12i
  • 2 Ob 214/19p
    Entscheidungstext OGH 27.02.2020 2 Ob 214/19p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058147

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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