Norm
ABGB §161Rechtssatz
Das Gesetz bestimmt weder in § 161 ausdrücklich oder in unbezweifelbarer Klarheit, ob der Eintritt des außer der Ehe geborenen Kindes in die Familie seiner nun verheirateten Eltern im wörtlichen, tatsächlichen Sinn oder als rechtlicher Eintritt in die Familie zu verstehen ist (wahrscheinlich ist letzteres), noch spricht es in der bezeichneten Weise aus, daß eine zwischenweilige Annahme an Kindesstatt der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung im Wege stehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086483Dokumentnummer
JJR_19800228_OGH0002_0070OB00764_7900000_001