Norm
StPO §366 CRechtssatz
Die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg ist kein bloßer Hinweis (wie EvBl 1964/78 S 107), sondern ein Urteilsausspruch, mit dem ein Antrag - wenn auch nur formal - erledigt wird; dies war bereits vor der durch die StPONov 1978 geschaffenen Anfechtbarkeit mit Berufung so.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0101301Dokumentnummer
JJR_19800228_OGH0002_0130OS00025_8000000_002