Norm
StPO §258 Abs2 BaRechtssatz
Die Beurteilung der Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens ist ein Akt der freien richterlichen Beweiswürdigung und damit im schöffengerichtlichen Verfahren unbekämpfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0098304Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020