RS OGH 1980/2/28 7Ob526/80, 5Ob84/12g

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Veröffentlicht am 28.02.1980
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Norm

EO §331 D

Rechtssatz

Eine Exekutionsführung nach § 331 EO auf das Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des bücherlichen Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004200

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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