Norm
GOG §89 Abs3Rechtssatz
Die fehlende Unterfertigung des den Vergleichswiderruf enthaltenden Schriftsatzes kann nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht mehr wirksam nachgetragen werden, eine nachträgliche Verbesserung dieses Formmangels im Sinne der §§ 84,85 ZPO ist also unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0036473Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00110_7900000_001