RS OGH 1980/3/4 4Ob50/79

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Veröffentlicht am 04.03.1980
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Grobe Vernachlässigung der Pflicht des Geschäftsführers (hier: Direktors des Österreichischen Bauzentrums) zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Information der Vereinsorgane über die jeweils aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation des Vereins und damit fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten, durch welches Verhalten er des Vertrauens seines Arbeitsgebers unwürdig wurde.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 50/79
    Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 50/79
    Veröff: JBl 1981,161

Schlagworte

SW: Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Organ, Verschulden, Fahrlässigkeit, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0029682

Dokumentnummer

JJR_19800304_OGH0002_0040OB00050_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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