Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Grobe Vernachlässigung der Pflicht des Geschäftsführers (hier: Direktors des Österreichischen Bauzentrums) zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Information der Vereinsorgane über die jeweils aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation des Vereins und damit fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten, durch welches Verhalten er des Vertrauens seines Arbeitsgebers unwürdig wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Organ, Verschulden, Fahrlässigkeit, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0029682Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00050_7900000_001