RS OGH 1980/3/4 5Ob761/79, 6Ob1/18t

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Veröffentlicht am 04.03.1980
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Norm

HGB §145
HGB §148
HGB §149

Rechtssatz

Wird der einzige vorhandene Liquidator selbst von der Prozeßführung insoferne betroffen, als ihm eine Pflichtverletzung anläßlich des Abschlusses und der Durchführung des zur Übertragung des Unternehmens als Ganzes führenden Liquidationsgeschäftes vorgeworfen wird, dann erweist sich die Bestellung eines neuen Liquidators ob mit oder ohne Abberufung des bisherigen Liquidators, allenfalls auch nach freiwilliger Amtsniederlassung durch diesen durch einstimmigen Beschluß aller Liquidationsbeteiligten oder auf Antrag eines von ihnen durch das Registergericht als nötig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0062208

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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