RS OGH 1980/3/11 10Os169/79, 12Os72/80, 13Os78/80, 12Os163/81, 12Os3/82, 13Os47/82, 10Os8/82, 10Os10

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Veröffentlicht am 11.03.1980
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Norm

StPO §281 Abs1 Z10 A
StPO §285 Abs1
StPO §285a Z2: StPO §345 Abs1 Z12

Rechtssatz

Ein Vorbringen zum materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO, mit dem bloß die Richtigkeit der Subsumtion bestritten, aber nicht gesagt wird, auf Grund welcher Tatumstände der Sachverhalt einer anderen Strafbestimmung zu unterstellen sein soll, ist mangels Substantiierung im Sinn der § 285 Abs 1, 285a Z 2 StPO einer argumentationsbezogenen sachlichen Behandlung (und damit einer sinnvollen Erörterung) unzugänglich, beinhaltet also keine gesetzmäßige ausgeführte Rechtsrüge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0099938

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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