Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensaufteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der ein in mehrfacher Hinsicht unzulässiges Überholmanöver setzt, wogegen der Lenker des zweiten Fahrzeuges der Gegenverkehrskolonne um drei Sekunden zu spät reagiert und auf das abgebremste Vorderfahrzeug auffährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026942Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.12.2020