Norm
StGB §35Rechtssatz
Die durch Alkoholgenuß bedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit ist nicht mildernd wenn der Täter bereits früher wiederholt strafbare Handlungen unter dem Einfluß von Alkohol begangen hat und die nunmehrige Straftat vornehmlich der Beschaffung alkoholischer Getränke diente.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0091017Dokumentnummer
JJR_19800311_OGH0002_0090OS00006_8000000_001