Norm
StVO §19 Abs6 BVIcRechtssatz
Es kommt nicht darauf an, wie sich die Hauseinfahrt oder Einfahrt zu einem Parkplatz gerade zum Unfallszeitpunkt rein äußerlich darstellt. Wer aus einer solchen kommt, bleibt wartepflichtig auch wenn bei winterlichen Verhältnissen die Hauseinfahrt bzw der Parkplatz wie eine Straße aussehen mag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0074508Dokumentnummer
JJR_19800311_OGH0002_0020OB00032_8000000_001