Norm
StPO §477 Abs1Rechtssatz
Dem Berufungsgericht ist es verwehrt, ohne ein darauf abzielendes Rechtsmittel "in amtswegiger Wahrnehmung" das Urteil eines Einzelrichters als nichtig aufzuheben und dessen (funktionelle) Unzuständigkeit auszusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0101941Dokumentnummer
JJR_19800311_OGH0002_0090OS00036_8000000_001