Norm
ZPO §411 AbRechtssatz
Auch die inhaltliche Bindung an die rechtskräftige Entscheidung des Vorprozesses, welche zur Folge hat, daß die sachliche Behandlung und Prüfung über ein neues (nicht identisches) Klagebegehren ausgeschlossen ist, beschränkt sich als Folge der Rechtskraft grundsätzlich auf die Parteien und den "geltend gemachten Anspruch", über den im Urteil entschieden wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041199Dokumentnummer
JJR_19800312_OGH0002_0030OB00004_8000000_004