Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Im Falle der Verletzung der Führerscheinklausel kann der Fahrer oder der Versicherungsnehmer, der dem Fahrer das Fahrzeug in Kenntnis des Fehlens einer Lenkerberechtigung überlassen hat, sich von den Folgen dieser Verletzung nur befreien, wenn er beweist, daß der Versicherungsfall mit Sicherheit auch ohne die Obliegenheitsverletzung eingetreten wäre und ohne Einfluß auf die Höhe der Leistung des Versicherers war, der Schaden also im gleichen Umfang auch von einem Fahrer mit vorgeschriebener Fahrererlaubnis verursacht worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080023Dokumentnummer
JJR_19800313_OGH0002_0070OB00012_8000000_001