Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Der Versicherungsnehmer, der die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen objektiver Verletzung der Führerscheinklausel für sich vermeiden will, muß alles ihm Mögliche unternehmen, um einen anderen, sei es auch den Eigentümer, Halter oder einen zweiten Versicherungsnehmer, vom Benützen des versicherten Kraftfahrzeuges ohne Lenkerberechtigung abzuhalten (hier: Ehegatten).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0081086Dokumentnummer
JJR_19800313_OGH0002_0070OB00061_7900000_004