RS OGH 1980/3/13 7Ob61/79, 7Ob241/97k

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Veröffentlicht am 13.03.1980
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Norm

AKHB Art6 Abs2 litb
VersVG §6 A
VersVG §61

Rechtssatz

Die Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers betrifft, wenn, wie in der Haftpflichtversicherung, selbständige eigene Interessen versichert sind, grundsätzlich nur den eigenen Versicherungsanspruch. Es kommt daher für die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem einen Versicherungsnehmer darauf an, ob die durch den zweiten Versicherungsnehmer jedenfalls begangene Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs 2 lit b AKHB (Führerscheinklausel) auch dem ersteren Versicherungsnehmer zur Last fällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080356

Dokumentnummer

JJR_19800313_OGH0002_0070OB00061_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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