Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Die Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers betrifft, wenn, wie in der Haftpflichtversicherung, selbständige eigene Interessen versichert sind, grundsätzlich nur den eigenen Versicherungsanspruch. Es kommt daher für die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem einen Versicherungsnehmer darauf an, ob die durch den zweiten Versicherungsnehmer jedenfalls begangene Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs 2 lit b AKHB (Führerscheinklausel) auch dem ersteren Versicherungsnehmer zur Last fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080356Dokumentnummer
JJR_19800313_OGH0002_0070OB00061_7900000_001