Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Beeinträchtigung des Standesansehens durch Ausübung eines konzessionierten Gewerbes (Weinstube) ohne Gewerbeberechtigung; sowie durch Verdeckung dieser unbefugten Gewerbeausübung durch Einschaltung der Ehefrau des Rechtsanwalts "als Scheinfigur" und Verwendung einer zweideutigen Stampiglie.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0056778Dokumentnummer
JJR_19800317_OGH0002_000BKD00077_7900000_002