Norm
StPO §277Rechtssatz
Die Aufnahme eines abgesonderten Protokolls mit einem Zeugen wegen Verdachts der wissentlich falschen Aussage liegt im Ermessen des Vorsitzenden; die Abweisung eines darauf abzielenden Antrages stellt daher keine Nichtigkeit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0099086Dokumentnummer
JJR_19800318_OGH0002_0090OS00183_7900000_003