RS OGH 1980/3/18 10Os165/79

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Veröffentlicht am 18.03.1980
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Norm

StGB §107 Abs2

Rechtssatz

Auch die zur Annahme eines der Qualifikationsgründe des § 107 Abs 2 StGB erforderliche Eignung der Tat, beim Bedrohten den Eindruck zu erwecken, der Täter sei in der Lage und willens, eine der dort bezeichneten Folgen (hier: den Tod des Bedrohten) herbeizuführen, ist objektiv, aber mit Rücksicht auf alle Verhältnisse der persönlichen Beschaffenheit des Bedrohten zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093230

Dokumentnummer

JJR_19800318_OGH0002_0100OS00165_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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