RS OGH 1980/3/19 6Ob791/79

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Veröffentlicht am 19.03.1980
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Norm

ZPO §228 B3ee

Rechtssatz

Bei Dauerschuldverhältnissen erschöpft sich die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsteilen nicht bloß in einzelnen Leistungsansprüchen, die gerichtliche Entscheidung über den Bestand des Dauerschuldverhältnisses bildet die Grundlage für die weiteren erst in Zukunft fällig werdenden oder überhaupt erst entstehenden Leistungsansprüche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039095

Dokumentnummer

JJR_19800319_OGH0002_0060OB00791_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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