Norm
EO §7 BcRechtssatz
Der Auftrag zur Vorauszahlung der für die Ersatzvornahme erforderlichen Kosten nach § 4 Abs 2 VVG ist eine mit der Vollstreckung in inneren Zusammenhang stehende Vollstreckungsverfügung. Betreibende Partei kann hier nur die Vollstreckungsbehörde sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000733Dokumentnummer
JJR_19800319_OGH0002_0030OB00179_7900000_001